Am 28. Februar stimmen wir über die CVP-Initiative „Abschaffung der Heiratsstrafe“ ab. Im folgenden einige Ausführungen die aufzeigen, dass die Besteuerung und die Rentenauszahlung von Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften geändert werden muss.
Abschaffung der Heiratsstrafe
Die finanzielle Diskriminierung von Ehepaaren wie auch von eingetragenen Partnerinnen und Partnern gegenüber unverheirateten Paaren muss abgeschafft werden. Die Kantone haben die Heiratsstrafe bereits abgeschafft. Noch immer bezahlen aber über 80’000 verheiratete und eingetragene Paare zu viel Steuern, nur weil sie verheiratet sind.
Benachteiligung bei den Steuern abschaffen
Bei den Steuern entscheidet die Summe beider Einkommen über den Steuersatz des Ehepaares. Wegen der Steuerprogression schneiden die Doppelverdiener-Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren schlecht ab.
Benachteiligung bei den Sozialversicherungen abschaffen
Die Mehrheit der verheirateten Rentnerpaare bekommen eine Maximalrente, die tiefer ausfällt als jene von unverheirateten Paaren in der gleichen Einkommenssituation. Bei verheirateten Paaren ist die Maximalrente auf 150 Prozent beschränkt, Konkubinatspaare haben gemeinsam 200 Prozent Rente. Das ist eine klare Diskriminierung von Ehepaaren und eingetragenen Paare und muss aufgehoben werden.
Darum braucht es am 28. Februar ein klares JA zur Abschaffung der Heiratsstrafe.
Weitere Informationen unter www.heiratsstrafe.ch